Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Allgemeines / Geltungsbereich

1.1. Die nachstehenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen der G-Labo GmbH mit ihren Kunden. Individuelle Vereinbarungen (z.B. Rahmenlieferverträge, Qualitätssicherungsvereinbarungen, Sonderanfertigungen) und Angaben in der Auftragsbestätigung haben Vorrang vor den AGB.

Die AGB gelten nur, wenn der Käufer Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Die AGB gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen („Ware“), ohne Rücksicht darauf, ob die G-Labo GmbH die Ware selbst herstellt oder bei Zulieferern einkauft (§§ 433, 650 BGB).

1.2. Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Käufers gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass die G-Labo GmbH in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste.

1.3. Die AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die G-Labo GmbH ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Käufer im Rahmen der Bestellung auf seine AGB verweist und die G-Labo GmbH dem nicht ausdrücklich widerspricht.

1.4. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Käufers in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich abzugeben. Schriftlichkeit in Sinne dieser AGB schließt Schrift- und Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) ein. Gesetzliche Formvorschriften bleiben unberührt. Hinweise in den AGB auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

2. Auftragserteilung

2.1. Angebote der G-Labo GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn die G-Labo GmbH dem Käufer Kataloge, technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen oder auf ihrer Webseite zur Verfügung gestellt hat.

2.2. Eine Bestellung der Ware durch den Käufer gilt als unverbindliche Anfrage. Folgt die Bestellung der Ware durch den Käufer einem vorangegangenen Angebot der G-Labo GmbH (Ziff. 2.1.), so gilt sie als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus diesem Vertragsangebot nichts anderes ergibt, ist die G-Labo GmbH berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 3 Wochen nach Zugang anzunehmen. Die Annahme kann von der G-Labo GmbH entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Käufer erklärt werden.

2.3. Besondere Vorgaben, Sonderwünsche oder Spezifikationen sind vom Kunden auch bei bestehender Geschäftsbeziehung in jedem Auftrag zu wiederholen.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1. Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Berechnung und Rechnungsstellung in Euro zu den am Tage des Vertragsschlusses aktuellen Preisen, und zwar ab Lager, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, etwaiger Verbrauchsteuern und sonstiger Kosten gemäß diesen allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen.

3.2. Beim Versendungskauf (Ziff. 5) trägt der Käufer die Transportkosten ab Lager und die Kosten einer ggf. vom Käufer gewünschten Transportversicherung. Ebenfalls der Käufer trägt etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben, die mit der Versendung der Ware anfallen.

3.3. Zahlungsverpflichtungen sind innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Rechnungsdatum und Lieferung bzw. Abnahme der Ware ohne Abzug zu erfüllen. Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Käufer in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Der Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) bleibt unberührt.

3.4. Die G-Labo GmbH ist, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, Vorauskasse oder Zahlungsziel zehn (10) Tage zu verlangen. Ein entsprechender Vorbehalt muss spätestens mit der Auftragsbestätigung erklärt werden.

3.5. Eine Zurückhaltung der Zahlung oder eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Käufers ist unzulässig, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

3.6. Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass der Anspruch der G-Labo GmbH auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, so ist die G-Labo GmbH nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) kann die G-Labo GmbH den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.

4. Mindestauftragswert

Der Mindestauftragswert beträgt zur Zeit 350,- Euro (zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer). Bei Kleinaufträgen unter dieser Wertgrenze berechnet G-Labo GmbH im Bedarfsfall einen Mindermengenzuschlag in Höhe von 50,- Euro (zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer).

5. Lieferung / Versand und Verpackung/ Lieferfrist

5.1. Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung ist, siehe Ziff. 14 dieser AGB. Auf Verlangen und Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, ist die G-Labo GmbH berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.

5.2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Käufer über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über.

5.3. Sollte die Lieferung aus Gründen, die die G-Labo GmbH nicht zu vertreten hat, innerhalb der vorgesehenen Lieferzeit nicht möglich sein (Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird dem Käufer die voraussichtliche, neue Lieferzeit mitgeteilt. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferzeit nicht verfügbar, ist die G-Labo GmbH berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers wird unverzüglich erstattet. Nichtverfügbarkeit der Leistung liegt beispielsweise vor bei nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung durch die Zulieferer der G-Labo GmbH bei Vorliegen eines kongruenten Deckungsgeschäfts, bei sonstigen Störungen in der Lieferkette etwa aufgrund höherer Gewalt oder wenn die G-Labo GmbH im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet ist.

5.4. Der Eintritt eines Lieferverzugs der G-Labo GmbH bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist. In jedem Fall ist eine Mahnung durch den Käufer erforderlich.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1. Das Eigentum an der gelieferten Ware verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen der G-Labo GmbH aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung bei der G-Labo GmbH. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren ist unzulässig. Wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die der G-Labo GmbH gehörenden Waren erfolgen, ist die G-Labo GmbH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

6.2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist die G-Labo GmbH berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; die G-Labo GmbH ist vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und sich den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, darf die G-Labo GmbH diese Rechte nur geltend machen, wenn sie dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt hat oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

7. Datenverarbeitung

Die G-Labo GmbH ist berechtigt, Kundendaten im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes zu speichern und unternehmensintern zu verarbeiten.

8. Gewährleistung / Haftung für Mängel / Beanstandung

8.1. Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie mangelhafter Anleitungen) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff. BGB) und die Rechte des Käufers aus gesondert abgegebenen Garantien insbesondere seitens des Herstellers.

8.2. Grundlage der Mängelhaftung ist die mit der G-Labo GmbH getroffene Vereinbarung über die Beschaffenheit und die vorausgesetzte Verwendung der Ware einschließlich Zubehör und Anleitungen. Soweit keine Beschaffenheitsvereinbarung getroffen wurde, beurteilt sich das Vorliegen eines Mangels nach der gesetzlichen Regelung. Dabei gehen öffentliche Äußerungen des Herstellers, insbesondere dessen Produktbeschreibungen, Produktdatenblätter oder Herstellerangaben zu Gebrauch und Verwendung der Ware den Äußerungen sonstiger Dritter vor.

Angaben des Herstellers der Ware in Katalogen, technischen Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Kalkulationen, Verweisungen auf Normen), in Produktbeschreibungen, Datenblättern, Gebrauchsanweisungen oder sonstigen Unterlagen, die die G-Labo GmbH dem Käufer – auch in elektronischer Form – zu seiner Information überlassen oder auf ihrer Webseite zur Verfügung gestellt hat, stellen keine Beschaffenheitsvereinbarung oder Zusicherung von Eigenschaften seitens G-Labo dar.

8.3. Die Haftung für Mängel, die der Käufer bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt (§ 442 BGB), ist ausgeschlossen. Weiterhin setzen Mängelansprüche des Käufers voraus, dass der Käufer fristgerecht seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Anzeigepflichten nachgekommen ist, insbesondere unverzüglich nach Erhalt der Ware zu prüfen, ob die Beschaffenheit, Ausführung und Menge den vertraglichen Vereinbarungen entspricht (§ 377 HGB). Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist der G-Labo GmbH hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von 14 Arbeitstagen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen.

Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.

8.4. Ist die gelieferte Ware mangelhaft, kann die G-Labo GmbH zunächst wählen, ob sie Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Ware (Ersatzlieferung) leistet oder die Ware gegen Erstattung des Kaufpreises zurücknimmt. Ist die gewählte Variante im Einzelfall für den Käufer unzumutbar, kann er sie ablehnen. Das Recht der G-Labo GmbH, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.

8.5. Die G-Labo GmbH kann die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

Der Käufer hat der G-Labo GmbH die zur Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat der Käufer die mangelhafte Sache auf Verlangen der G-Labo GmbH nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben; einen Rückgabeanspruch hat der Käufer jedoch nicht. Die Rückgabe hat beim Versendungskauf im Regelfall an den Ort der Auslieferung zu erfolgen. Jedoch kann die G-Labo GmbH, beispielsweise zu Prüfzwecken, die Rücksendung der Ware zuerst an ihren Geschäftssitz verlangen.

Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau, die Entfernung oder Desinstallation der mangelhaften Sache noch den Einbau, die Anbringung oder die Installation einer mangelfreien Sache, wenn die G-Labo GmbH ursprünglich nicht zu diesen Leistungen verpflichtet war; Ansprüche des Käufers auf Ersatz entsprechender Kosten ("Aus- und Einbaukosten") bleiben unberührt.

8.6. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transportkosten sowie ggf. Aus- und Einbaukosten trägt bzw. erstattet die G-Labo GmbH nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung und diesen AGB, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls kann die G-Labo GmbH vom Käufer die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten ersetzt verlangen, wenn der Käufer wusste oder hätte erkennen können, dass tatsächlich kein Mangel vorliegt.

8.7. Der Käufer hat in dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Die G-Labo GmbH ist von der Selbstvornahme unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Die Selbstvornahme ist ausgeschlossen, wenn die G-Labo GmbH eine entsprechende Nacherfüllung hätte verweigern dürfen.

8.8. Ist im Falle des Umtausches der Ware auch die Ersatzlieferung mangelhaft oder kommen Gewährleistungsansprüche gem. Ziff. 8.4. dieser AGB nicht in Betracht, räumt die G-Labo GmbH dem Käufer das Recht auf Rücktritt oder Minderung ein. Die gesetzlichen Vorschriften zur Nachfristsetzung sind hierbei vom Käufer zu beachten. Bei einem unerheblichen Mangel besteht kein Rücktrittsrecht.

8.9. Ansprüche des Käufers auf Aufwendungsersatz gem. § 445a Abs. 1 BGB sind ausgeschlossen. Ansprüche auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz nach § 284 BGB bestehen auch bei Mängeln der Ware nur nach Maßgabe der Ziff. 9, 10 dieser AGB.

8.10. Bei rechtzeitig beanstandeten Fehlmengen hat die G-Labo GmbH die Wahl zwischen Nachlieferung oder entsprechender Gutschrift.

8.11. Weitergehende Rechte aus Garantie- und Kulanzleistungen des Herstellers bleiben unberührt.

9. Schadensersatz und sonstige Haftung; Rücktritt

9.1. Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet die G-Labo GmbH bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Bestimmungen.

9.2. Auf Schadensersatz haftet die G-Labo GmbH – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die G-Labo GmbH vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur:

  • für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
  • für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf), jedoch begrenzt auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens.

Eine darüber hinausgehende Haftung, insbesondere wegen entgangenen Gewinns und Mangelfolgeschäden, ist ausgeschlossen. Ziff. 8.11. gilt entsprechend.

9.3. Die Haftungsbeschränkungen der Ziff. 9.2. gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden die G-Labo GmbH nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde und für gesetzliche Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.

9.4. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn und soweit die G-Labo GmbH die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

10. Verjährung

Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.

Die vorstehende Verjährungsfrist des Kaufrechts gilt auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn, die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Schadensersatzansprüche des Käufers:

  • wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
  • für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • sowie nach dem Produkthaftungsgesetz

verjähren ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.

11. Erfüllungsort für Gewähr- und Garantieleistungen

Der Erfüllungsort für Mängelbeseitigung und Leistungen gemäß Ziffer 8 ist das Werk des Herstellers, im Falle der Ziff. 8.5 Abs. 2 S. 4 der Sitz der G-Labo GmbH.

12. Unverbindliche Beratung, Information, Haftung

12.1. Die G-Labo GmbH als Zwischenhändlerin berät ihre Käufer anwendungstechnisch nach bestem Wissen im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten, jedoch unverbindlich. Das gilt insbesondere auch hinsichtlich der Beachtung irgendwelcher Schutzrechte Dritter.

12.2. Die Vorschläge der G-Labo GmbH entbinden die Käufer nicht von dem Erfordernis, die Waren in eigener Verantwortung auf die Eignung für die vorgesehenen Zwecke zu prüfen.

12.3. Die G-Labo GmbH haftet nicht für unrichtige Herstellerangaben i.S.d. Ziff. 8.2., 2. Absatz.

13. Produktverwendung

13.1. Die von der G-Labo GmbH gelieferten Produkte sind ausschließlich unter Beachtung der Vorgaben in den Dokumentationen und Spezifikationen des Herstellers, sowie nach den entsprechenden Vorgaben der einschlägigen Prüfnormen zu verwenden. Die ordnungsgemäße Verwendung liegt allein in der Verantwortung des Käufers. Die G-Labo GmbH weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Bedienungsanweisungen der Hersteller ihrer Produkte nicht ohne weiteres in deutscher Sprache vorliegen.

13.2. In keinem Fall kann die G-Labo GmbH haftbar gemacht werden, wenn der Käufer ein Produkt für einen nicht vorgesehenen Verwendungszweck einsetzt. Zudem liegt es in der alleinigen Verantwortung des Käufers, dass mit und unter Verwendung des Produkts die geltenden gesundheits- und sicherheitsrelevanten sowie sonstigen rechtlichen Vorschriften eingehalten werden.

14. Erfüllungsort

Erfüllungsort für die Lieferverpflichtung der G-Labo GmbH ist das Werk des jeweiligen Herstellers, sofern von dort aus die Lieferung erfolgt, im Übrigen der Geschäftssitz der G-Labo GmbH.

Erfüllungsort für die Verpflichtungen des Käufers, insbesondere für die Zahlung des Kaufpreises, ist der Geschäftssitz der G-Labo GmbH.

15. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand

Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen der G-Labo GmbH und dem Käufer gilt deutsches Recht.

Im Geltungsbereich dieser AGB ist ausschließlicher - auch internationaler - Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz der G-Labo GmbH in Mörlenbach. Die G-Labo GmbH ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

16. Salvatorische Klausel

Soweit der Vertrag oder diese AGB Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser AGB vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.

G-Labo GmbH
Bgm.- Horneffstr. 26
69509 Mörlenbach
GF: Günther Dauenhauer, Gerlinde Dauenhauer
Ust.IdNr. DE369953822
Amtsgericht Darmstadt, HRB 106716

Stand: Januar 2025