Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Allgemeines / Geltungsbereich
Die nachstehenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Verkäufe, Angebote und Lieferungen von G-labo, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Mit der Auftragserteilung erkennt der Käufer die nachstehenden Bedingungen an. Es gelten ausschließlich die hier vorliegenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen, auch wenn die Bestellung des Käufers eigene Einkaufsbedingungen bzw. anders lautende Einschränkungen oder Zusätze enthält, auch wenn G-labo ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise sind Abgabepreise ab Werk zuzüglich Verpackung, Fracht und sonstigen Versandkosten ohne Mehrwertsteuer und etwaiger Verbrauchsteuern. Die Preise sind unverbindlich. Die Berechnung und Rechnungsstellung erfolgt in Euro zu den am Tage des Vertragsschlusses gültigen Preisen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, etwaiger Verbrauchsteuern und sonstiger Kosten gemäß diesen allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Zahlungsverpflichtungen aufgrund von Warenlieferungen sind innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfüllen. Die Zahlungsverpflichtung ist erst dann erfüllt, wenn der Rechnungsbetrag bei G-labo eingegangen ist. Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug ist G-labo berechtigt, Zinsen in Höhe der banküblichen Zinsen, mindestens jedoch in Höhe von acht (8) Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz, zu berechnen. G-labo ist berechtigt Vorauskasse und Zahlungsziel zehn (10) Tage zu verlangen. Eine Zurückhaltung der Zahlung oder eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Käufers ist unzulässig, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
3. Mindestauftragswert
Der Mindestauftragswert beträgt zur Zeit 350,- Euro (zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer). Bei Kleinaufträgen unter dieser Wertgrenze berechnet G-labo im Bedarfsfall einen Mindermengenzuschlag in Höhe von 50,- Euro (zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer).
4. Lieferung / Versand und Verpackung/ Lieferfrist
Der Versand erfolgt EXW Lieferstelle gemäß aktuelle Incoterms stets auf Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware die Lieferstelle von G-labo verlässt. Verpackungskosten und Frachtkosten gehen zu Lasten des Käufers. Die von G-labo angegebenen Lieferzeiten in Angeboten und Auftragsbestätigungen sind stets unverbindlich. Soweit höhere Gewalt oder Umstände, die der Käufer zu vertreten hat, vorliegen, verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang, bzw. kann G-labo vom Vertrag zurücktreten.
5. Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an der Lieferung verbleibt bis zur vollständigen im Vertrage vereinbarten Zahlung bei G-labo. Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist unzulässig. Im Falle einer Pfändung durch Dritte ist G-labo unverzüglich zu benachrichtigen.
6. Auftragserteilung
Angebote und Aufträge werden erst dann rechtsverbindlich, wenn sie von G-labo vorbehaltlos schriftlich bestätigt worden sind oder wenn G-labo die Ware mit Rechnung an den Käufer übersandt hat. Besondere Vorgaben oder Spezifikationen sind in jedem Auftrag zu wiederholen. Angebote sind freibleibend.
7. Datenschutz
G-Labo ist berechtigt, Kundendaten im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes zu speichern und unternehmensintern zu verarbeiten.
8. Gewährleistung / Haftung für Mängel / Beanstandung
Die Gewährleistungsfrist für Lieferungen beträgt 12 Monate ab dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs. Der Käufer hat unverzüglich nach Erhalt der Ware zu prüfen, ob die Beschaffenheit, Ausführung und Menge den vertraglichen Vereinbarungen entspricht. Mängel, die bei der ordnungsgemäßen Prüfung der Ware feststellbar sind müssen innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Eingang der Waren beanstandet werden. Versteckte Mängel sind innerhalb der Gewährleistungsfrist von zwölf (12) Monaten nach Gefahrenübergang unverzüglich nach ihrer Entdeckung G-labo anzuzeigen. Unterlässt der Käufer die rechtzeitige Beanstandung, gilt die Ware – hinsichtlich Beschaffenheit, Ausführung und Menge - als vom Käufer akzeptiert. Beanstandete Ware darf nur mit dem ausdrücklichen Einverständnis von G-labo zurückgesandt werden. Hat der Käufer rechtzeitig Mängel beanstandet, wird die Ware - nach Prüfung und Wahl von G-labo - umgetauscht oder gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgenommen. Ist im Falle des Umtausches der Ware auch die Ersatzlieferung mangelhaft, räumt G-labo dem Käufer das Recht auf Rücktritt oder Minderung ein. Bei rechtzeitig beanstandeten Fehlmengen hat G-labo die Wahl zwischen Nachlieferung oder entsprechender Gutschrift. Hinsichtlich Garantie- und/oder Kulanzleistungen orientieret sich G-labo an den jeweiligen Bedingungen der Hersteller. Für eventuelle Schadensersatzansprüche orientiert sich G-labo an den Bedingungen des jeweiligen Herstellers. G-labo haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet G-labo bei Verletzung einer Kardinalpflicht oder einer wesentlichen Pflicht, durch deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist, auf Ersatz des Schadens, der voraussehbar und typisch war. Eine weitergehende Haftung, insbesondere wegen entgangenen Gewinns und Mangelfolgeschäden, ist ausgeschlossen. Die gesetzliche Haftung für Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
9. Erfüllungsort für Gewähr- und Garantieleistungen
Der Erfüllungsort für Mängelbeseitigung und Leistungen gemäß Ziffer 8 ist das Werk des Lieferers.
10. Rücktrittsrecht
Bei Eintritt von Ereignissen gemäß Ziffer 9, und für den Fall sich nach Auftragsbestätigung herausstellender Unmöglichkeit der Lieferverpflichtung, steht G-labo das Recht zu, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Der Besteller hat ein Rücktrittsrecht, wenn G-labo eine vereinbarte angemessene Nachfrist zur Lieferung oder zur Behebung eines Mangels ergebnislos verstreichen lässt oder die Lieferung eines geeigneten Ersatzes unmöglich oder unzumutbar für G-labo ist. G-labo hat ein Anrecht auf Vergütung entstandener Aufwendungen sowie eventueller Teillieferungen.
11. Unverbindliche Beratung
G-labo berät ihre Käufer anwendungstechnisch nach bestem Wissen im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten, jedoch unverbindlich. Das gilt insbesondere auch hinsichtlich der Beachtung irgendwelcher Schutzrechte Dritter. Die Vorschläge von G-labo entbinden die Käufer nicht von dem Erfordernis, die Waren in eigener Verantwortung auf die Eignung für die vorgesehenen Zwecke zu prüfen.
12. Produktverwendung
Die von G-labo gelieferten Produkte sind ausschließlich unter Beachtung der Vorgaben in den Dokumentationen und Spezifikationen des Herstellers zu verwenden. Die ordnungsgemäße Verwendung liegt allein in der Verantwortung des Käufers. In keinem Fall kann G-labo haftbar gemacht werden, wenn der Käufer ein Produkt für einen nicht vorgesehenen Verwendungszweck einsetzt. Zudem liegt es in der alleinigen Verantwortung des Käufers, die maßgeblichen gesundheits- und sicherheitsrelevanten sowie sonstigen rechtlichen Vorschriften einzuhalten.
13. Erfüllungsort
Erfüllungsort für die Verpflichtungen von G-labo ist das Werk des jeweiligen Lieferers von dem aus die Lieferung erfolgt. Erfüllungsort für die Verpflichtungen des Käufers, insbesondere für die Zahlung, ist Mörlenbach.
14. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand
Für die vertraglichen Regelungen gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist Fürth. G-labo ist jedoch berechtigt, seine Ansprüche auch an dem allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners geltend zu machen.
15. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.
G-labo, Mörlenbach
USt.-IdNr. DE321805699
Stand: Januar 2016